Rede zur Verabschiedung des Regionalisierungsgesetzes

Rede von Christoph Ozasek für die Fraktion DIE LINKE zur Verabschiedung des Regionalisierungsgesetzes in der Regionalversammlung Stuttgart am 2. März 2016

Rede von Christoph Ozasek zur Verabschiedung des Regionalisierungsgesetzes in der Regionalversammlung Stuttgart am 2. März 2016


Herr Vorsitzender,
 werte Kolleginnen und Kollegen,



mit der Verabschiedung des Regionalisierungsgesetzes ist nun endlich eine Anschlussfinanzierung für die bundesweiten Schienenverkehre gesichert. Doch bleibt das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss mit zahlreichen Fragezeichen versehen. Finanzminister Schäuble hat nicht das von unabhängigen Gutachtern bemessene Gesamtfinanzierungsvolumen von 8,5 Mrd. Euro für 2015 gesichert, sondern lediglich eine Summe von 8 Mrd. Euro als Angebot auf den Tisch gebracht, und als Paket mit der Finanzierung der Flüchtlingsversorgung eisern ausverhandelt.

Die fehlenden 500 Mio. Euro bereiten den Ländern nun Katerstimmung. Denn nicht nur ist der Kuchen zu klein bemessen, auch der horizontale Verteilungsschlüssel bleibt ein Streitpunkt. Für die Ausfinanzierung der Nahverkehre sind diese Vorzeichen völlig ungenügend. Auch die Dynamisierung mit 1,8 % bis 2031, also entsprechend dem erwarteten jährlichen Anstieg der Trassen- und Stationspreise, steht auf wackeligen Füßen.

Die schwarz-rote Bundesregierung will ihren Haushalt auf Kosten umweltschonender Mobilität auf der Schiene sanieren: Das ist das ernüchternde Ergebnis dieser Verhandlungen. 

Fest steht, die Region Stuttgart benötigt mehr Regionalisierungsmittel. Der Ausbau der Schienenwege ist nicht abgeschlossen. Eine ausreichende Beförderungsleistung im Bahnverkehr nicht gewährleistet. Aufgrund des starken Pendleraufkommens und der dezentralen Wohnungsschwerpunkte entlang der Entwicklungsachsen benötigt die Region mehr Geld aus dem Topf.

Anders bleibt das Ziel der Verkehrsverlagerung auf die Schiene ein reines Wunschkonzert. Ohne einen ausfinanzierten SPNV werden die Klimaschutz- und Energieeinsparungsziele der Kommunen in der Region nicht erreicht, genauso wenig wie der fortschreitende Flächenfraß für den Straßenverkehr gestoppt werden kann. Auch die großen Themen Luftreinhaltung und Lärmminderung hängen unmittelbar mit der Finanzierung und Qualität des Schienenangebots zusammen.



Bei diesen Vorzeichen ist der heute vorliegende Beschlussantrag der Verwaltung eine solide Verhandlungsgrundlage. Eine um 8 % erhöhte Mittelzuweisung an die Region als Aufgabenträgerin des S-Bahn-Verkehrs, und die notwendige Dynamisierung, sind die Voraussetzung damit das Verkehrsangebot aufrechterhalten und zumindest punktuell verbessert werden kann.

Wir stimmen der Vorlage daher zu.



Abschließend möchte ich aber anmerken, dass diese Vereinbarung allein schon deswegen notwendig ist, weil weder die jetzige, noch die vorherige Landesregierung die Finanzmittel für den ÖPNV nachhaltig gesichert haben. So fehlt bis heute eine Zweckbindung der Regionalisierungsmittel des Bundes. Mit der Einschränkung im § 5 im ÖPNV-G, dass der ÖPNV weiterhin nur eine freiwillige und keine Pflichtaufgabe der Aufgabenträger ist, weicht Baden-Württemberg von der weit überwiegenden Zahl aller Bundesländer ab.

Mit der grundsätzlichen Erhöhung der Eigenbeteiligung bei den Mitteln aus dem LGVF-G ist trotz teilweisem Zurückrudern bei besonderen Fällen für einige Aufgabenträger eine Schmerzgrenze überschritten worden, die zum Sterben sinnvoller ÖPNV-Projekte führen wird. Gerade für eine grün geführte Landesregierung ist diese Politik ein Armutszeugnis.

Aus unserer Sicht muss der Landtag dringend die Rechtsgrundlagen für eine faire und solidarische ÖPNV-Finanzierung auf den Weg bringen. Dazu gehört eine Nahverkehrsabgabe, die die Lasten fair auf alle Schultern verteilt. Ohne eine faire Finanzierung sind erhebliche Preisschübe für die VVS-Kunden programmiert.

Wir LINKEN lehnen diese Politik auf dem Rücken derjenigen Fahrgäste, die sich umweltfreundlich fortbewegen, entschieden ab.