Rede zur Allgemeinen Vorschrift

Wolfgang HoepfnerRede

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass eine neue Grundlage für die Finanzierung der Busverkehre in der Region geschaffen werden muss, die den Anforderungen der EU-Verordnung 1370/07 insbesondere in Hinblick auf Transparenz der Mittelverwendung gerecht wird, war und ist zwischen allen Beteiligten unstrittig.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

dass eine neue Grundlage für die Finanzierung der Busverkehre in der Region geschaffen werden muss, die den Anforderungen der EU-Verordnung 1370/07 insbesondere in Hinblick auf Transparenz der Mittelverwendung gerecht wird, war und ist zwischen allen Beteiligten unstrittig.

 

Allerdings hat das bisherige Verfahren zur Erarbeitung gezeigt, dass dieses Thema einigen Sprengstoff birgt. Dies wurde nicht zuletzt durch die Stellungnahme der Landräte sowie des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Stuttgart vom Herbst letzten Jahres deutlich.

 

Deswegen sollte man sich noch mal vor Augen führen, was diese allgemeine Vorschrift eigentlich alles nicht regeln kann und darf:

Sie kann nicht Qualitätsstandards für die Durchführung der Busverkehre in Bezug auf Angebot, Fahrzeuge oder Infrastruktur regeln

Sie kann nicht Sozialstandards für und Qualitätsanforderungen an das Fahrpersonal regeln

Und sie kann erst recht nicht in irgendeiner Form die Frage der Aufgabenträgerschaft für Busverkehre in der Region regeln oder auch nur beeinflussen.

 

Da es einzig und allein um die Frage der einheitlichen und transparenten Regelung von Finanzströmen geht und das zur Verfügung stehende Geld nur einmal verteilt werden kann, wäre es kontraproduktiv, den Eindruck zu erwecken, dass mit dem Erarbeiten der allgemeinen Vorschrift auch noch „Nebenkriegsschauplätze“ wie zum Beispiel die Aufgabenträgerschaft quasi mitverhandelt werden.

Es sollte vielmehr auf allen Seiten – auch auf der Seite des VRS – einzig und allein um die Regelung der unaufschiebbaren Notwendigkeiten gehen.

 

Da alle Beteiligten im Sinne eines attraktiven und erfolgreichen ÖPNVs auch zukünftig aufeinander angewiesen sind, sind Drohkulissen einer konstruktiven Verhandlungsatmosphäre abträglich. Deswegen sollten rechtliche Klärungen erst dann diskutiert und gegebenenfalls beschlossen werden, wenn alle Verhandlungsoptionen erschöpft sind.

 

DIE LINKE wird deshalb dem Änderungsantrag von FDP und Freien Wählern zustimmen.