Rede von Wolfgang Hoepfner zum „ÖPNV-Pakt“

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann natürlich alles toll finden, wenn man es sich nur lange genug einredet. Dies scheint beim sogenannten „ÖPNV-Pakt“ der Fall zu sein. Denn gemessen an der Ausgangslage ist das Ergebnis dürftig. Hatte die Mehrheit der Regionalversammlung noch versucht, über den Weg der „Allgemeinen Vorschrift“ die Kraftprobe mit den Landkreisen zu suchen, um sich mehr Kompetenzen bei den Busverkehren zu sichern, dokumentiert diese Vorlage im Grunde das Scheitern der Initiatoren.

 

Wolfgang Hoepfner 26.03.2014, Rede zu TOP 2 „ÖPNV-Pakt“

 

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

man kann natürlich alles toll finden, wenn man es sich nur lange genug einredet.

Dies scheint beim sogenannten „ÖPNV-Pakt“ der Fall zu sein.

 

Denn gemessen an der Ausgangslage ist das Ergebnis dürftig. Hatte die Mehrheit der Regionalversammlung noch versucht, über den Weg der „Allgemeinen Vorschrift“ die Kraftprobe mit den Landkreisen zu suchen, um sich mehr Kompetenzen bei den Busverkehren zu sichern, dokumentiert diese Vorlage im Grunde das Scheitern der Initiatoren.

 

Denn in allen wesentlichen Bereichen des regionalen Busnetzes bleiben die Landkreise sowie die Landeshauptstadt Stuttgart Aufgabenträger. Bei den Zuständigkeiten der Region aber ist nunmehr entgegen des schriftlich formulierten Anspruches der klaren Zuständigkeiten in wichtigen Punkten „Einvernehmen“ mit den Landkreisen und der LHS herzustellen. Dies betrifft zum Beispiel die allgemeine Vorschrift selbst, die tarifliche Integration oder aber den Einnahmezuscheidungsvertrag.

Wer das Nicht-Engagement einiger Landkreise in Sachen ÖPNV kennt, muss daher zukünftig davon ausgehen, dass in Sachen Ausbau, Tarifintegration, Finanzierung oder Qualitätsstandards künftig der langsamste Beteiligte den Takt vorgibt. Für die ÖPNV-Nutzer in der Region ist das keine gute Nachricht.

 

Werfen wir noch einen Blick auf den „Beifang“ in dieser Vereinbarung, wurde doch der Schlichtungsauftrag von den regionalen Verhandlern großzügig erweitert.

 

Da fällt zunächst auf, dass die Region nunmehr zuständig sein soll für die Förderung und Ausweisung von Vorrangbereichen für intermodale Umstiegspunkte. Wie glaubwürdig hier das regionale Engagement sein wird, müssen diejenigen beantworten, die einen nahezu inhaltsgleichen Antrag der LINKEN noch vor ein paar Monaten abgelehnt haben.

 

Als großer Erfolg wird das Konzept der „Expressbuslinien“ gefeiert. Bei der Sinnhaftigkeit darf man allerdings einige Fragezeichen setzen. Bei vielen der vorgeschlagenen Linien stellt sich die Frage, worin der verkehrliche Mehrwert liegt, wenn zusätzliche Busse auf bereits hochbelasteten Strecken mit im täglichen Stau stehen. An die geplante eigene Infrastruktur zur Beschleunigung der Busverkehre kann man zwar glauben, angesichts der weiterhin unberührten Zuständigkeiten von überwiegend autofixierten Strassenbau- und Strassenverkehrsbehörden ist es aber in vielen Fällen wohl keine realistische Erwartung. Dies weiß jeder Fachmann, der die absolute Blockadehaltung vieler dieser Behörden erlebt hat, wenn es nur um die kleinste Ampelvorrangschaltung für den ÖPNV geht.

 

Was letztendlich wohl als Verbesserung bleiben könnte, ist die Qualitätssteigerung durch die „Metropol-Express-Bahn“. Aber gerade hier ist die Region nur Zuschauer und vom Land als Aufgabenträger sowie der DB als Schieneninfrastrukturträger abhängig.

Ob es für diese eine Verbesserung wirklich des großen Brimboriums mit Konflikt, Schlichtung und „ÖPNV-Pakt“ bedurft hätte, kann jeder für sich selbst beantworten.

 

Der Verband Region Stuttgart jedenfalls ist in dieser Auseinandersetzung um die allgemeine Vorschrift leider als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet.