Dringlichkeitsantrag zur erneuten Öffnung der Bürgerbeteiligung bei der Teilfortschreibung des Regionalplans im Funktionsbereich Solarenergie

Dringlichkeitsantrag, eingebracht im Planungsausschuss am 16.10.2024 und gegen die beiden Stimmen von Linke.Piraten.SÖS abgelehnt. Eine parallele Anfrage soll noch beantwortete werden.



Die Fraktion Linke.Piraten.SÖS beantragt:

In der nächsten Sitzung des Planungsausschusses wird ein kurzer Sachstandsbericht über die bisherige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange bei der Teilfortschreibung des Regionalplans im Funktionsbereich Solarenergie vorgelegt, der insbesondere folgende Punkte behandelt:

  1. Welche Träger öffentlicher Belange, vor allem Städte und Gemeinden, haben nach dem Ende der Frist für die Bürgerbeteiligung ihre Stellungnahmen zu diesem Thema abgegeben?
  2. Wurde das Problem der zeitlichen Diskrepanz zwischen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange von der Verwaltung erkannt?

Der Planungsausschuss stimmt zudem über die erneute Öffnung der Beteiligungsplattform für Bürgerbeteiligung bis Ende November 2024 ab, um weiteren Eingaben der Bürgerinnen und Bürger Raum zu geben und eine ausgewogene Beteiligung sicherzustellen.


Begründung:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart im Funktionsbereich Solarenergie hat eine hohe Relevanz für die zukünftige Nutzung erneuerbarer Energien in der Region. Der Zeitraum für die Bürgerbeteiligung war jedoch äußerst begrenzt und führte dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend informiert waren. Dies zeigt sich deutlich am Beispiel der Gemarkung Welzheim, wo die Öffentlichkeit erst nach Ablauf der offiziellen Bürgerbeteiligung (9. August 2024) durch lokale Medienberichte sowie Diskussionen in den kommunalen Gremien auf das Thema aufmerksam wurde.

Zwar wurde die Frist für Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, insbesondere Städte und Kommunen, bis Ende Oktober 2024 verlängert, jedoch bleibt unklar, welche Träger sich bislang nach dem offiziellen Ende der Bürgerbeteiligung mit dem Thema auseinandergesetzt und Stellungnahmen abgegeben haben. Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, ob die Verwaltung das
Problem der ungleichen Fristen erkannt hat. Diese Diskrepanz zwischen der Bürgerbeteiligung und der verlängerten Frist für die Träger öffentlicher Belange gefährdet eine umfassende und demokratisch legitimierte Entscheidungsfindung und könnte auch in anderen Gemeinden zu Unzufriedenheit führen. Aktuell besteht die Befürchtung, dass diese beschränkte Bürgerbeteiligung kein Einzelfall ist.

Bürgerinnen und Bürger, die erst durch die kommunalen Diskussionen auf die Planfortschreibung aufmerksam werden, haben keine Möglichkeit mehr, sich direkt in den Prozess einzubringen. Dies widerspricht dem Ziel einer transparenten und partizipativen Planungskultur. Daher beantragen wir, die Beteiligungsplattform erneut zu öffnen, und eine entsprechende Kurzdarstellung der Verwaltung.