Antrag zur Entschädigungssatzung 3

Konstituierende Sitzung des Regionalparlaments

Antrag zur Änderung des Beschlussvorschlags zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Verband Region Stuttgart

Antrag:

Unterabschnitt b) des Beschlussvorschlags zur Änderung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Verband Region Stuttgart ist durch folgenden Text zu ersetzen:

„b) Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen

Ab September 2009 erhalten monatlich die Fraktionen der Regionalversammlung

mit bis zu 10 Mitgliedern                je 1.500 Euro,
mit 11 bis 20 Mitgliedern                je 1.700 Euro,
mit mehr als 20 Mitgliedern            je 2.000 Euro

zuzüglich 110 Euro je Mitglied der Fraktion.

Die monatliche Zuwendung an jede Gruppe bemisst sich anteilig an der Grundzuwendung für Fraktionen mit bis zu 10 Mitgliedern. Zur Berechnung wird der aktuell gültige Grundentschädigungssatz für Fraktionen dieser Größe durch 4 geteilt und mit der Zahl der Gruppenmitglieder multipliziert.“

Begründung:

In den Kommunalparlamenten Baden-Württembergs ist es üblich, Abgeordneten-Gruppen aus Haushaltsmitteln Sach- und Kommunikationsmittel zum Zweck der Vorbereitung von Sitzungen und der Geschäftsführung bereitzustellen. In der Entschädigungssatzung der Regionalversammlung ist dies bislang nicht vorgesehen. Für Abgeordneten-Gruppen ist die Erstattung von Sach- und ggf. Personalkosten jedoch unabdingbar für eine vollwertige Wahrnehmung ihrer Repräsentationsfunktion und Arbeitsfähigkeit, und sollte daher gewährt werden.


Eingereicht durch:
Christoph Ozasek, Wolfgang Hoepfner, Friedhelm Hoffmann


=> Nach einer turbulenten Unterbrechung der Tagung durch die CDU-Fraktion wurde der Antrag seitens der Gruppe DIE LINKE zurückgezogen.