Antrag: Schusterbahn reaktivieren

RV StuttgartFraktionAntrag

Antrag zum Regionalhaushalt 2020 im Bereich Verkehr, eingebracht am 20.10.2019.


Ergebnis:

Im Verkehrsausschuss am 20.11.2019 mussten wir nach gut einstündiger Debatte erkennen, dass wir von einer Mehrheit weit entfernt waren. Um nicht zu riskieren, daß der Antrag abgelehnt wird und um die geringe Chance zu wahren, nach Erstellung des von der Verwaltung vorgeschlagenen „Überblicks“  doch noch eine Zustimmung zu finden, hat die Regionalfrktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Erstellung eines weiteren "gesamthaften Überblicks"  zur Schusterbahn akzeptiert:

"Alternativer Vorschlag der Geschäftsstelle zu V.33 (SPD) und V.45 (LINKE/PIRAT) wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

a) Es wird ein gesamthafter Überblick der bisher be-reits erarbeiteten und sich derzeit noch in Entwicklung befindlichen Ergebnisse der Untersuchung zur Schusterbahn im VA vorgestellt. Dabei wird mit abgewogen, welche Betriebsart und welche Relation die besten Chancen zur Einbindung in den Knoten Stuttgart hat.

b) Die Geschäftsstelle lässt mit externer Unterstützung untersuchen, inwieweit über den jetzt im Verkehrsvertrag vereinbarten Leistungsumfang hinaus rechtssicher weitere Zusatzbestellungen ausgelöst werden können.

Hinweis: Verkehre der Express-S-Bahn nach Weil der Stadt sind im Auftragsumfang des laufenden VV bereits enthalten. Verkehre auf der Panoramabahn sollen nach den bisherigen Absprachen mit dem Land durch die NVBW vergeben werden."



Die Fraktion DIE LINKE/PIRAT beantragt:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Vorbereitungen für eine Bestellung einer durchgehenden RB/RE-Verbindung zwischen Plochingen und Bietigheim zu treffen.
Dieser Bestellung soll folgendes Betriebskonzept zu Grunde liegen:

  1. Durchgehender 30-Minuten-Takt Montag bis Sonntag
  2. Betriebszeit ca. 5:00 - 24:00 Uhr
  3. Durchgehende Fahrt als RE Plochingen—Untertürkheim mit Zwischenhalt in Esslingen und Ludwigsburg-Bietigheim
  4. Halt an allen Stationen als RB zwischen Ludwigsburg und Untertürkheim
  5. Prüfung eines Baus eines zweiten Bahnsteigs am Bahnhof Stuttgart-Münster, eventuell auch als Provisorium für eine schnellstmögliche Betriebsaufnahme
  6. Prüfung der Voraussetzungen für Halte an den Bahnhöfen Stuttgart-Obertürkheim und Esslingen-Mettingen

Das Ergebnis der Vorbereitung soll dem Verkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Begründung

In zahlreichen Untersuchungen seit 2002 wurde die grundsätzliche verkehrliche Wirkung der „Schusterbahn“ positiv bewertet.

Eine durchgehende Verbindung führt zu Fahrtzeitersparnissen zwischen Kornwestheim und Untertürkheim im Vergleich zu der S-Bahn-Verbindung via Hauptbahnhof von ca. 18 Minuten pro Fahrt. Die Reisegeschwindigkeit wäre auch erheblich höher als die vergleichbare Strecke mit dem PKW.

Auch die Vorstellung der Bewertung des VWI in der Verkehrsausschuss-Sitzung vom
22.05.2019 bestätigte die positive verkehrliche Wirkung grundsätzlich, obwohl die
Untersuchung sich entgegen der Beschlussfassung des Verkehrsausschusses vom
29.01.2018 lediglich auf einen eventuellen S-Bahn-Ausbau beschränkte. Dies betätigte der Gutachter auf entsprechende Nachfrage mündlich.

Eine Bestellung als durchgehende RB/RE ist auch ohne größere Investitionen möglich, da sowohl im Bahnhof Kornwestheim als auch im Bahnhof Untertürkheim die entsprechenden Weichenverbindungen existieren. Zu prüfen ist daher lediglich, ob es eine Fahrplanlage gibt, die eine möglichst störungsfreie Kreuzung der S-Bahn-Gleise ermöglicht. Im Bahnhof Untertürkheim wäre zusätzlich zu prüfen, ob Gleis 1, das derzeit nur für durchfahrende Züge genutzt wird, als Haltegleis für die Schusterbahn Richtung Ludwigsburg zu reaktivieren wäre.

Neben der bereits erwähnten deutlichen Reisezeitverkürzung zwischen Untertürkheim und Kornwestheim ist die Schusterbahn die einzige östliche Umgehung des Hauptbahnhofes, z.B. bei Betriebsstörungen. Wie ebenfalls vom Gutachter bestätigt, führt die Schusterbahn nicht nur zu einem echten Zugewinn an Fahrgästen, sondern auch durch Verlagerungseffekte zu einer notwendigen Entlastung von S1, S4, S5 und des Umsteigeknotens Hauptbahnhof tief.

Da der Gutachter deutlich gemacht hat, dass die Deutsche Bahn aus betrieblichen Gründen eine für einen S-Bahn-Umbau notwendige Bahnsteigerhöhung ablehnt und eine Führung als RB/RE eventuell ohne größere Umbauten für zusätzliche Weichen möglich ist, gibt es auch keinen Grund, mit der Bestellung des Verkehrs bis nach der Fertigstellung von Stuttgart 21 irgendwann nach 2025 zu warten.