Antrag: Religiöse Missionierung in der S-Bahn

Antrag an den Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart, eingebracht am 14.1.2021.


Ergebnis:

Im Verkehrsausschuss am 19.07.2023 sah die Mehrheit der Fraktionen in Bibelsprüchen durchaus religiöse Werbung, die laut S-Bahn-Verkehrsvertrag explizit untersagt ist. In einer Kompromisslösung wird gegen 5 Enthaltungen aus AfD und CDU die Deutsche Bahn wird aufgefordert, nur vertragskonforme Werbung zu verwenden.



Die Fraktion DIE LINKE/PIRAT beantragt:

  1. Die Verbandsgeschäftsstelle berichtet dem Verkehrsausschuss über die Rahmenbedingungen für Werbung in den S-Bahnen, unter anderem mögliche Regelungen im S-Bahnvertrag, und insbesondere zu den Hintergründen der wiederkehrenden missionarischen Glaubensbotschaften.
     
  2. Die Verwaltung zeigt einen Weg auf, wie bei Werbebotschaften in der S-Bahn die weltanschauliche Neutralität sichergestellt werden und darüber hinaus eine einheitliche Handhabe innerhalb der Verkehrsunternehmen des VVS erfolgen kann.

                                                                                                                       

Begründung:

Das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität soll sicherstellen, dass religiöse und nichtreligiöse Weltanschauungen in unserer vielfältigen Gesellschaft gleich behandelt werden. Bedeutend ist hier auch das Recht auf „negative Religionsfreiheit“ - die Freiheit vor jeglicher Religion, die bereits 1849 Bestandteil der Paulskirchenverfassung war.

Dennoch erscheint in den S-Bahnen der Region Stuttgart seit Jahrzehnten christlich-missionarische Religionswerbung, in der anders- oder nichtgläubige Menschen teils direkt aufgefordert werden, ihre Glaubensgrundsätze zugunsten einer christlichen Weltanschauung aufzugeben. Derartig bedrängende Glaubensbotschaften missachten das weltanschauliche und religiöse Empfinden von Nichtgläubigen und Andersgläubigen und entsprechen in keiner Weise der Willkommenskultur in unserer Region.

Die aktuelle Werbekampagne wurde von der Süddeutschen Plakatmission[1] in Auftrag gegeben. Diese wird zwar auch von der evangelischen Landeskirche in Württemberg unter der Rubrik "Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit"[2] gefördert, doch bereits 2012 wurden Verflechtungen mit evangelikalen Organisationen bekannt, die zum Teil u.a. kreationistische Positionen propagieren[3].

Völlig unabhängig von Inhalten und Hintergründen der Werbebotschaften sollte der ÖPNV grundsätzlich nicht Ort der religiösen Indoktrination sein. Andere Verkehrsverbünde haben diesbezüglich reagiert. So ist religiöse und weltanschauliche Werbung in den Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) seit 2009 untersagt[4]. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main prüft seit 2008 im Einzelfall, untersagt jedoch explizit missionarische und herabsetzende Werbung[5]. Der Landkreis Hildburghausen (Thüringen) schließt im Nahverkehrsplan 2018-2023 Werbung mit weltanschaulichen Aussagen aus, ebenso unser benachbarter Schwarzwald-Baar-Kreis im Nahverkehrsplan 2017[6].

Vielen Verkehrsverbünden und Nahverkehrsanbietern ist das Problem also bewusst und wird aktiv angegangen. Wir beantragen, dass der Verband Region Stuttgart darauf hinwirkt, dass sich auch die S-Bahn Stuttgart dieser positiven Entwicklung hin zu weltanschaulicher Neutralität anschließt.

 

[1]http://www.plakatmission.de/start/

[2]https://www.elk-wue.de/fileadmin/Plan_fuer_die_Kirchliche_Arbeit_2020.pdf, S. 249.

[3] Siehe https://hpd.de/node/12627 und https://hpd.de/node/13198.

[4]https://taz.de/Keine-Weltanschauungs-Werbung-auf-Bussen/!5164838/

[5]https://www.fr.de/rhein-main/werbung-weihnachten-11552109.html

[6] Siehe https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/328_9615_1.PDF?1513689015, S. 53, und https://www.lrasbk.de/media/custom/2961_1198_1.PDF?1571391792, S. 160.